Die vom Anrufer (A-Teilnehmer) dem Angerufenen (B-Teilnehmer) anzuzeigene Rufnummer (CLIP) wird vom TK Anbieter mittels Screening auf Gültigkeit überprüft. Erhält ein TK Dienstleister, wie z.B. ein Callcenter von seinem Kunden die Erlaubnis die Kundeneigene Rufnummer bei abgehenden Gesprächen zu signalisieren, muss der Callcenter Betreiber diese Rufnummer für seinen eigenen SIP Trunk mit einem geeigneten Nachweis von seinem Netzbetreiber validieren lassen.